Aufmerksamkeit schaffen
Jeden Tag hinterlässt jeder User mit jedem Klick seinen digitalen Fingerabdruck. Aus den besuchten Websites lässt sich ein exaktes Profil erstellen – ohne dass es die User merken. Kurz: Ihr Provider weiß mehr über Sie als denken. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung möchte mit dieser Aktion darauf aufmerksam machen, welche Überwachung und Datensammlung im Internet möglich ist und von der Bundesregierung angestrebt wird.
Erkenntnis gewinnen
Wir möchten Sie zu einem Experiment einladen: Surfen Sie für einen begrenzten Zeitraum mit dem Fingerabdruck-Browser. Alle Spuren, die Sie im Laufe der Zeit im Internet hinterlassen, werden Ihnen angezeigt. Und was diese Spuren über Sie verraten, können Sie sich jederzeit auswerten lassen. Der digitale Fingerabdruck ist mehr, als nur ein geflügeltes Wort.
Termine
Mitteilungen
- Dienstag / 30.12.08
- Hannover: Arbeitskreis fordert Veröffentlichung des neuen Versammlungsrechtsentwurfs
- Dienstag / 30.12.08
- Rettungsaktion für das Grundgesetz auf dem Düsseldorfer Weihnachtsmarkt
- Montag / 29.12.08
- Bundesgerichte kritisieren Vorratsdatenspeicherung - Aufruf zu Protest im Internet
Was ist Vorratsdatenspeicherung?
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das am 9. November 2007 von CDU, CSU und SPD gegen die Stimmen von FDP, Grüne und Linke beschlossen wurde, und vom Bundesverfassungsgerichtes eingeschränkt wurde, sollte ab 2008 nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat.
Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.
Mit Hilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden werden möglich. Zugriff auf die Daten erhalten Polizei, Staatsanwaltschaft und ausländische Staaten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen.
Bisher durften Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehörten Standortdaten, Internetkennungen und Email-Verbindungsdaten nicht. Der Kunde konnte verlangen, dass Abrechnungsdaten mit Rechnungsversand gelöscht werden. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen konnte eine Speicherung zudem gänzlich vermieden werden, was etwa für Journalisten und Beratungsstellen wichtig sein kann. All diese Mechanismen zum Schutz sensibler Kontakte und Aktivitäten beseitigt die Vorratsdatenspeicherung.
Nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. März 2008 darf der Staat vorerst nur beim Verdacht auf schwere Straftaten auf Telefonverbindungsdaten zugreifen. Die Telefongesellschaften dürfen die Daten ihrer Kunden zwar ein halbes Jahr speichern, sie aber nicht in allen Fällen an die Behörden weitergeben. Das ist nur bei einem konkretem Verdacht auf schwere Delikte wie Mord, Geiselnahme oder Kinderpornografie möglich. Das Bundesverfassungsgericht fordert von der Bundesregierung bis zum 1. September 2008 einen Bericht über die praktischen Auswirkungen der einstweiligen Anordnung.
Was ist das Problem?
- Das Problem ist momentan nur vertragt. Denn weiterhin gilt:
- Eine Vorratsdatenspeicherung greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein.
- Eine Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt berufliche Aktivitäten (z.B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche, Journalismus) ebenso wie politische und unternehmerische Aktivitäten, die Vertraulichkeit voraussetzen. Dadurch schadet sie letztlich unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt.
- Eine Vorratsdatenspeicherung verhindert Terrorismus oder Kriminalität nicht. Sie ist unnötig und kann von Kriminellen leicht umgangen werden.
- Eine Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.
- Eine Vorratsdatenspeicherung ist teuer und belastet Wirtschaft und Verbraucher.
- Eine Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen.
Anonym surfen
Für den Open-Trace-Browser arbeiten wir mit der PHP Proxy Software "Glype". Nach unseren Kenntnisstand ist die Software die z.Z. beste am Markt (Wir freuen uns über Erfahrungsberichte in unserem Blog.) Für wirkliche Anonymität im Web empfehlen wir aber eine dezentrale Lösung, z.B. den PrivacyDongle. Auf dem USB-Stick ist die Software TorPark installiert, mit der anonyme Kommunikation ohne vorherigen Installationsaufwand möglich ist.
Protest anmelden
Es gibt viele Möglichkeiten, seinem Protest gegen die Vorratsdatenspeicherung Ausdruck zu verleihen und aktiv dagegen vorzugehen.


